Wie wir Kinder schützen

Das Schutzkonzept der Kindertagesstätte Sterntaler

Das Team der Kita Sterntaler
Stand: April 2025


Hier zum Download:

schutzkonzept.pdf

Die Kita Sterntaler
Haus vom guten Hirten Münster gGmbH

Mauritz-Lindenweg 61
48145 Münster
Tel: 0251 / 3787 401
E-Mail: klein-hitpass@guterhirte.de


Inhaltsverzeichnis

Vorwort

Liebe Kinder und liebe Erwachsene,

der Schutz von Kindern ist eine grundlegende Aufgabe und Verantwortung, die wir in unserer Kindertagesstätte mit tiefster Überzeugung wahrnehmen. Mit unserem Schutzkonzept legen wir eine verbindliche Grundlage für unser professionelles Handeln vor, die wir euch mit diesem Dokument transparent machen möchten.

In unserer Einrichtung mit den drei altersgemischten Gruppen Tigerenten, Waldbären und Wühlmäuse betreuen wir täglich 48 Kinder im Alter von 1 bis 6 Jahren. Diese Kinder verbringen einen bedeutenden Teil ihres Tages bei uns, weshalb es uns ein wichtiges Anliegen ist, ihnen einen sicheren Ort zu bieten, an dem sie sich frei entfalten und entwickeln können -- einen Ort, an dem sie vor Grenzverletzungen und Übergriffen jeder Art geschützt sind.

Ein Schutzkonzept ist dabei weit mehr als nur ein formales Dokument. Es ist Ausdruck unserer Haltung und unseres Selbstverständnisses als pädagogische Einrichtung und bildet die Grundlage für eine Kultur der Achtsamkeit und des Respekts. Es schafft Handlungssicherheit für alle Mitarbeitenden, bietet einen verbindlichen Orientierungsrahmen für den Umgang mit Grenzsituationen und stellt klar, welche Verhaltensweisen nicht toleriert werden.

Besonders wichtig ist uns dabei die präventive Wirkung: Durch festgelegte und transparente Regeln, durch eine offene Kommunikation über Grenzen und Bedürfnisse sowie durch die Stärkung der Kinder in ihrem Selbstbewusstsein und ihrer Selbstwahrnehmung tragen wir dazu bei, dass Grenzverletzungen möglichst gar nicht erst entstehen können. Gleichzeitig bereitet das Konzept darauf vor, im Falle eines Verdachtes oder einer konkreten Gefährdungssituation angemessen und verantwortungsvoll zu handeln.

Die Erarbeitung unseres Schutzkonzepts erfolgte in einem intensiven Prozess unter Beteiligung des gesamten Teams und des Trägers. Es ist ein lebendiges Dokument, das regelmäßig reflektiert und bei Bedarf weiterentwickelt wird. Dabei beziehen wir auch die Perspektiven der Kinder und Eltern mit ein, denn nur gemeinsam können wir einen wirkungsvollen Schutz gewährleisten.

Wir laden euch herzlich ein, euch mit unserem Schutzkonzept auseinanderzusetzen. Bei Fragen, Anregungen oder Bedenken stehen wir euch jederzeit gerne zur Verfügung -- denn eine offene Gesprächskultur ist ein wesentlicher Bestandteil unseres Ansatzes zum Schutz der uns anvertrauten Kinder.

Einleitung

Das vorliegende Schutzkonzept des Kita Sterntaler soll das Recht auf eine gewaltfreie Umgebung in einem institutionellen Rahmen für alle Kinder, die die Einrichtung besuchen, sicherstellen. Unsere Einrichtung hat den Auftrag und den Anspruch, die ihr anvertrauten Kinder in besonderem Maße vor Vernachlässigung, Gewalt und Übergriffen zu schützen.

Die Kita Sterntaler ist ein sicherer Raum, der Kindern Freiräume in ihrer altersgemäßen Entwicklung lässt. Auffälligkeiten und deren mögliche Ursachen werden beobachtet und dokumentiert. Alle Mitarbeiterinnen tragen dazu bei, eine Atmosphäre zu schaffen, die diesem Auftrag gerecht wird.

Unser tägliches Arbeiten mit den Kindern und im Team wird von einer Grundhaltung getragen, die durch Wertschätzung, Respekt, Achtsamkeit und Vertrauen charakterisiert wird. Das Thema Kinderschutz und die Umsetzung im Kitaalltag und die Haltungen der Mitarbeiterinnen werden regelmäßig reflektiert. In allen unseren Handlungen zeigen wir die Bereitschaft zur Weiterentwicklung und zum eigenverantwortlichen Handeln. Leitung und Mitarbeiterinnen pflegen einen respektvollen und zugewandten Umgang miteinander und leben dieses Leitbild als Modell vor.

Das Schutzkonzept soll uns Hilfestellung und Orientierung im Alltag und im Krisenfall geben. Diese Werte stehen im Mittelpunkt unseres Tuns und Handelns:

  • Wir begegnen Kindern mit Wertschätzung, Respekt und Vertrauen.

  • Wir achten ihre Rechte und individuellen Bedürfnisse.

  • Wir stärken ihre Persönlichkeit in den unterschiedlichen Facetten

  • Wir nehmen ihre Gefühle ernst und sind ansprechbar für ihre Themen und Probleme.

  • Kinder lernen „Nein" zu sagen und werden darin gestärkt, ihre Bedürfnisse und Grenzen wahrzunehmen

  • Wir respektieren und wahren ihre persönlichen Grenzen

  • Wir gehen achtsam und verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um.

  • Wir wahren die Intimsphäre aller Beteiligten

Achtsamkeitskultur als Grundprinzip unserer Arbeit

In unserer Kindertagesstätte verstehen wir Achtsamkeit als fundamentale Haltung, die unser tägliches Miteinander prägt und die Basis für einen wirksamen Kinderschutz bildet. Eine Kultur der Achtsamkeit bedeutet für uns, mit offenen Augen, Ohren und Herzen im pädagogischen Alltag präsent zu sein.

Was bedeutet Achtsamkeitskultur?

Achtsamkeit ist mehr als nur Aufmerksamkeit. Sie umfasst eine offene, neugierige und akzeptierende Haltung gegenüber eigenen Empfindungen sowie dem Erleben und Handeln anderer. Dazu gehören Gedanken, Gefühle, Sinneswahrnehmungen, körperliche Reaktionen und die sensible Wahrnehmung der Bedürfnisse unserer Kinder.

Eine gelebte Achtsamkeitskultur in unserer Einrichtung zeichnet sich durch folgende Aspekte aus:

  • Wertschätzung und Respekt: Wir begegnen jedem Kind, jeder Familie und jedem Teammitglied mit aufrichtiger Wertschätzung und Respekt für ihre Individualität.

  • Bewusste Wahrnehmung: Wir schulen unsere Wahrnehmung kontinuierlich, um Signale, Bedürfnisse und Grenzen der Kinder frühzeitig zu erkennen.

  • Sensibilität für Grenzen: Wir sind sensibel für die persönlichen Grenzen jedes Einzelnen und reflektieren regelmäßig unser eigenes Verhalten hinsichtlich der Einhaltung dieser Grenzen.

  • Fehlerfreundlichkeit: Wir pflegen eine Atmosphäre, in der Fehler als Lernchancen begriffen werden und offen angesprochen werden können.

  • Transparenz: Unser Handeln ist transparent und nachvollziehbar -- für Kinder, Eltern und im Team.

  • Kommunikation: Wir fördern eine offene, wertschätzende Kommunikation auf allen Ebenen.

Umsetzung im pädagogischen Alltag

Unsere Achtsamkeitskultur wird in allen Bereichen des Kita-Alltags gelebt:

  • Wir nehmen die verbalen und nonverbalen Signale der Kinder bewusst wahr und reagieren angemessen darauf.

  • Wir benennen Gefühle und körperliche Empfindungen und helfen den Kindern, ihre eigenen Gefühle wahrzunehmen und auszudrücken.

  • Wir ermutigen die Kinder, ihre Grenzen zu artikulieren, und respektieren ein ,,Nein" oder ,,Stopp".

  • Wir achten sorgfältig auf Veränderungen im Verhalten der Kinder und tauschen uns darüber im Team aus.

  • Wir reflektieren im Team regelmäßig unsere eigenen Grenzen und unseren Umgang mit herausfordernden Situationen.

  • Wir schaffen eine Atmosphäre, in der Kinder, Eltern und Mitarbeitende sich trauen, ihre Bedürfnisse, Sorgen und Ängste offen anzusprechen.

Achtsamkeitskultur als Präventionsgrundlage

Eine etablierte Achtsamkeitskultur ist ein wesentlicher Baustein in der Prävention von Grenzverletzungen und Übergriffen. Sie trägt dazu bei, dass:

  • grenzverletzendes Verhalten frühzeitig erkannt wird,

  • Kinder in ihrem Selbstwertgefühl und ihrer Selbstwahrnehmung gestärkt werden,

  • eine Atmosphäre entsteht, in der es keine Tabus gibt und offen über Grenzen und deren Verletzungen gesprochen werden kann,

  • Mitarbeitende ihre eigenen Handlungen kontinuierlich reflektieren und hinterfragen,

  • eine gemeinsame Verantwortung für den Schutz der Kinder gelebt wird.

Die Pflege und Weiterentwicklung unserer Achtsamkeitskultur ist ein kontinuierlicher Prozess, der durch regelmäßige Teamgespräche, Supervisionen und Fortbildungen unterstützt wird. Nur wenn wir achtsam mit uns selbst und anderen umgehen, können wir einen wirkungsvollen Schutz für die uns anvertrauten Kinder gewährleisten.

Rechtliche Grundlagen

Der Schutz von Kindern vor Gefahren für ihr Wohl ist eine elementare Aufgabe, die auf verschiedenen rechtlichen Ebenen verankert ist. Diese gesetzlichen Grundlagen bilden den Rahmen für unsere Arbeit in der Kindertageseinrichtung und verpflichten uns zu einem umfassenden Kinderschutz.

Internationale Rechtsgrundlagen

UN-Kinderrechtskonvention

Die UN-Kinderrechtskonvention definiert grundlegende Rechte für alle Kinder weltweit. Besonders relevant für unser Schutzkonzept sind:

  • Artikel 3: Das Wohl des Kindes ist bei allen Maßnahmen vorrangig zu berücksichtigen

  • Artikel 19: Schutz vor körperlicher und seelischer Gewalt, Misshandlung und Verwahrlosung

  • Artikel 34: Schutz vor sexuellem Missbrauch

EU-Grundrechtecharta

Die am 1.12.2009 in Kraft getretene EU-Grundrechtecharta enthält in Artikel 24 ausdrückliche Kinderrechte. Dort heißt es:

,,Kinder haben Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge, die für ihr Wohlergehen notwendig sind. Sie können ihre Meinung frei äußern. Ihre Meinung wird in den Angelegenheiten, die sie betreffen, in einer ihrem Alter und ihrem Reifegrad entsprechenden Weise berücksichtigt. (2) Bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen öffentlicher oder privater Einrichtungen muss das Wohl des Kindes eine vorrangige Erwägung sein."

Bundesgesetzliche Grundlagen

Grundgesetz

Im Grundgesetz (GG) wird der Schutz von Kindern in Artikel 6 verankert, der das Recht der Eltern und ihre Pflicht, für ihre Kinder zu sorgen, definiert. Gleichzeitig wird die staatliche Gemeinschaft als „Wächteramt" über die Betätigung dieser Pflichten eingesetzt.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Gemäß § 1631 Abs. 2 BGB haben Kinder ausdrücklich ein „Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig."

Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG)

Das am 1. Januar 2012 in Kraft getretene Bundeskinderschutzgesetz stärkt den aktiven Kinderschutz in Deutschland und fördert die Entwicklung von Kindern zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten.

Sozialgesetzbuch VIII - Kinder- und Jugendhilfegesetz

Das SGB VIII enthält mehrere für den Kinderschutz relevante Paragraphen:

  • § 1 Abs. 3 SGB VIII: Die Jugendhilfe soll „Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen"

  • § 8a SGB VIII: Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung -- verpflichtet Fachkräfte, bei Anhaltspunkten für Kindeswohlgefährdung eine Gefährdungseinschätzung vorzunehmen

  • § 8b SGB VIII: Fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen

  • § 45 SGB VIII: Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung -- verlangt geeignete Verfahren der Beteiligung und Beschwerde als Voraussetzung für eine Betriebserlaubnis

  • § 47 SGB VIII: Meldepflicht -- verpflichtet Einrichtungen, besondere Vorkommnisse unverzüglich zu melden

  • § 72a SGB VIII: Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen durch Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses

Landesrechtliche Grundlagen in Nordrhein-Westfalen

Kinderbildungsgesetz (KiBiz)

Das Kinderbildungsgesetz NRW enthält spezifische Regelungen zum Kinderschutz in Kindertageseinrichtungen:

  • § 2 KiBiz: Allgemeine Grundsätze -- betont das Recht jedes Kindes auf Bildung und Förderung seiner Persönlichkeit

  • § 16 KiBiz: Partizipation -- legt fest, dass die Bildungs- und Erziehungsarbeit die Integrationskraft des Sozialraums stärken und die Möglichkeit der Teilhabe und des sozialen Lernens für Kinder auf Grundlage eines ganzheitlichen inklusiven Bildungsverständnisses fördern soll

  • § 17 KiBiz: Pädagogische Konzeption -- verpflichtet zur Erstellung einer pädagogischen Konzeption, die auch Aussagen zur Sicherung der Rechte der Kinder enthalten muss

Vereinbarungen zum Kinderschutz

Zusätzlich zu den gesetzlichen Grundlagen haben wir uns als Kindertageseinrichtung zur Einhaltung von Vereinbarungen zum Schutz von Kindern mit dem örtlichen Träger der Jugendhilfe gemäß § 8a Abs. 4 SGB VIII verpflichtet. Diese Vereinbarungen regeln die konkrete Zusammenarbeit bei Anzeichen einer Kindeswohlgefährdung und sichern fachliche Standards ab.

Die genannten rechtlichen Vorgaben bilden den verbindlichen Rahmen für unsere Arbeit in der Kindertageseinrichtung und verpflichten uns, den Schutz der uns anvertrauten Kinder in allen Bereichen unserer pädagogischen Tätigkeit zu gewährleisten.

Begriffsbestimmungen und Definitionen

Um ein gemeinsames Verständnis im Umgang mit dem Thema Kinderschutz zu entwickeln, ist es wichtig, zentrale Begriffe klar zu definieren. Dies schafft Handlungssicherheit für alle Beteiligten und hilft, Grenzverletzungen frühzeitig zu erkennen.

Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung

Kindeswohl

Der Begriff des Kindeswohls ist rechtlich nicht klar definiert, umfasst aber allgemein das körperliche, geistige und seelische Wohlbefinden eines Kindes sowie seine gesunde Entwicklung. Nach Brazelton und Greenspan verstehen wir folgende Grundbedürfnisse als essentiell für das Kindeswohl:

Das Bedürfnis nach beständigen liebevollen Beziehungen: Kinder benötigen verlässliche und feinfühlige Beziehungen zu Bezugspersonen.

Das Bedürfnis nach körperlicher Unversehrtheit und Sicherheit: Hierzu zählen ausreichende Ernährung, Gesundheitsvorsorge, angemessene Ruhe- und Bewegungszeiten sowie Schutz vor Gewalt.

Das Bedürfnis nach individuellen Erfahrungen: Jedes Kind ist einzigartig und benötigt Zuwendung und Wertschätzung in seiner Individualität.

Das Bedürfnis nach entwicklungsgerechten Erfahrungen: Die Anforderungen an das Kind müssen seinem jeweiligen Entwicklungsstand entsprechen, ohne zu über- oder unterfordern.

Das Bedürfnis nach Grenzen und Strukturen: Klare und wertschätzende Begrenzungen und Strukturierungen helfen Kindern, sich in ihrer Umwelt zurechtzufinden.

Das Bedürfnis nach stabilen, unterstützenden Gemeinschaften: Kinder brauchen ein überschaubares Umfeld mit verlässlichen Beziehungen zu Gleichaltrigen.

Das Bedürfnis nach einer sicheren Zukunft: Kinder haben ein Recht auf eine lebenswerte Zukunft.

Kindeswohlgefährdung

Eine Kindeswohlgefährdung im Sinne des § 1666 BGB liegt vor, wenn eine gegenwärtige, in einem solchen Maße vorhandene Gefahr festgestellt wird, dass bei der weiteren Entwicklung der Dinge eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. Kindeswohlgefährdung kann durch elterliches Handeln oder Unterlassen oder durch das Verhalten Dritter verursacht werden.

Formen von Gewalt gegen Kinder

Vernachlässigung

Vernachlässigung wird definiert als andauernde oder wiederholte Unterlassung fürsorglicher Handlungen durch Sorgeberechtigte oder andere Betreuungspersonen, die für die Versorgung des Kindes notwendig wären. Diese kann verschiedene Bereiche betreffen:

Körperliche Vernachlässigung: Unzureichende Versorgung mit Nahrung, Flüssigkeit, Kleidung, Hygiene, Wohnraum oder medizinischer Versorgung.

Emotionale Vernachlässigung: Mangel an Zuwendung, Wärme, Geborgenheit, Liebe und Wertschätzung.

Kognitive und erzieherische Vernachlässigung: Fehlende Anregung, Förderung, Kommunikation oder mangelnde erzieherische Einflussnahme.

Unzureichende Beaufsichtigung: Alleinlassen von Kindern über einen unangemessenen Zeitraum, der geeignet ist, die körperliche oder seelische Gesundheit des Kindes zu verletzen.

Körperliche Misshandlung

Körperliche Misshandlung umfasst alle Handlungen, die zu körperlichen Verletzungen und Schmerzen führen. Darunter fallen:

  • Schläge, Tritte, Stöße oder Schütteln (insbesondere bei Säuglingen und Kleinkindern)

  • Verbrennungen, Verbrühungen oder Vergiftungen

  • Würgen oder Ersticken

  • Fesseln oder Einsperren

Seelische/Psychische Misshandlung

Seelische Misshandlung umfasst wiederkehrende oder dauerhafte Verhaltensweisen, die dem Kind vermitteln, es sei wertlos, ungewollt oder nicht liebenswert:

  • Ablehnung, Abwertung oder Herabsetzung des Kindes

  • Isolieren und soziales Ausgrenzen

  • Einschüchtern, Bedrohen oder Terrorisieren

  • Überforderung oder unangemessene Anforderungen

  • Adultifizieren (das Kind in die Rolle eines Erwachsenen drängen)

  • Parentifizieren (das Kind erzieherische Maßnahmen für Geschwister oder andere Kinder übernehmen lassen)

  • Ignorieren und emotionale Nicht-Verfügbarkeit

Sexualisierte Gewalt

Sexualisierte Gewalt umfasst alle sexuellen Handlungen, die an oder vor einem Kind entweder gegen seinen Willen vorgenommen werden oder denen das Kind aufgrund seiner körperlichen, emotionalen, geistigen oder sprachlichen Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen kann:

  • Physische sexualisierte Gewalt: Alle körperlichen Berührungen im Intimbereich, sexuelle Handlungen mit Körperkontakt oder die Veranlassung des Kindes zu sexuellen Handlungen.

  • Psychische sexualisierte Gewalt: Anzügliche Bemerkungen, Konfrontation mit pornografischen Materialien, sexistisches Verhalten oder altersungemäße sexuelle Gespräche.

  • Sonderformen: Dazu zählen unter anderem pornografische Ausbeutung, Prostitution von Kindern, sexualisierte Gewalt über digitale Medien.

Unterscheidung unterschiedlicher Formen von Grenzverletzungen

Grenzverletzungen

Grenzverletzungen sind Handlungen, die unterhalb der Schwelle der Strafbarkeit liegen. Sie beschreiben ein einmaliges oder gelegentliches unangemessenes Verhalten, das unbeabsichtigt oder aus fachlichen bzw. persönlichen Unzulänglichkeiten geschehen kann. Beispiele sind:

  • Unbeabsichtigtes Überschreiten persönlicher Grenzen (z.B. unbedachte Berührungen)

  • Missachtung der Intimsphäre oder des Schamgefühls von Kindern

  • Verletzung der professionellen Rolle (z.B. durch Bevorzugung einzelner Kinder)

Übergriffe

Übergriffe unterscheiden sich von Grenzverletzungen dadurch, dass sie nicht zufällig oder unbeabsichtigt passieren. Sie sind Ausdruck einer respektlosen Haltung gegenüber Kindern und missachten bewusst gesellschaftliche Normen, institutionelle Regeln und fachliche Standards. Übergriffe können sein:

  • Gezieltes oder wiederholtes Überschreiten der körperlichen Grenzen (z.B. Zwangsmaßnahmen beim Essen oder Schlafen)

  • Missachtung der verbalen und nonverbalen Signale des Kindes

  • Bewusste Missachtung von Verhaltensregeln

  • Ausnutzen des Macht- und Abhängigkeitsverhältnisses

Strafrechtlich relevante Formen von Gewalt

Hierunter fallen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (§§ 174ff StGB) und andere Formen von Gewalt, die im Strafgesetzbuch definiert sind. Sie sind oft verbunden mit massivem physischen oder psychischen Druck, Geheimhaltungszwang oder Manipulation. Bei Verdacht auf strafrechtlich relevante Handlungen ist immer eine Meldung an die zuständigen Behörden erforderlich.

Macht und Machtmissbrauch

In der pädagogischen Arbeit mit Kindern besteht in der Regel ein strukturelles Machtgefälle. Pädagogische Fachkräfte haben aufgrund ihrer Rolle, ihres Alters, ihrer körperlichen Überlegenheit und ihres Wissensvorsprungs eine Machtposition gegenüber Kindern. Diese Macht kann zum Wohle des Kindes eingesetzt werden, aber auch missbraucht werden.

Machtmissbrauch liegt vor, wenn die pädagogische Fachkraft ihre Position nutzt, um eigene Bedürfnisse auf Kosten der Kinder zu befriedigen oder durch unangemessene Konsequenzen, Drohungen oder Manipulation auf Kinder einwirkt. Die Reflexion der eigenen Machtposition ist daher ein wesentlicher Bestandteil professionellen pädagogischen Handelns.

Diese Begriffsbestimmungen bieten einen Orientierungsrahmen für unser pädagogisches Handeln und sensibilisieren für Grenzverletzungen jeglicher Art. Sie dienen als Grundlage für die Prävention und Intervention im Rahmen unseres Schutzkonzeptes.

Risikoanalyse

Die Risikoanalyse bildet einen elementaren Baustein unseres Schutzkonzepts. Sie dient dazu, mögliche Gefährdungspotentiale in unserer Einrichtung systematisch zu identifizieren und bewusst zu machen. Indem wir uns mit Gefahrenstellen, Gelegenheitsstrukturen und Risikofaktoren auseinandersetzen, können wir gezielte Präventionsmaßnahmen entwickeln und so die Sicherheit der uns anvertrauten Kinder erhöhen.

Eine sorgfältige Risikoanalyse bedeutet, mit offenen Augen durch unsere Räumlichkeiten zu gehen, den Tagesablauf kritisch zu betrachten und strukturelle Gegebenheiten zu hinterfragen. Es geht nicht darum, alle Risiken zu eliminieren -- dies ist schlicht unmöglich. Vielmehr zielt die Analyse darauf ab, ein Bewusstsein für potenzielle Gefährdungen zu schaffen und dadurch einen sensiblen und verantwortungsvollen Umgang mit diesen Situationen zu fördern.

Wir verstehen die Risikoanalyse als kontinuierlichen Prozess, der regelmäßig überprüft und angepasst werden muss. Sie ist Teil unserer Qualitätssicherung und wird in die regelmäßigen Teamgespräche miteinbezogen. Die folgenden Abschnitte beleuchten die verschiedenen Bereiche, die wir in unserer Risikoanalyse betrachten.

Räumliche Gegebenheiten

Die räumlichen Gegebenheiten unserer Einrichtung können verschiedene Risikopotentiale bergen. Eine bewusste Auseinandersetzung mit diesen Bereichen hilft uns, präventive Maßnahmen zu ergreifen und Grenzverletzungen vorzubeugen.

In unserer Kita betreiben wir drei Gruppen, mit jeweils einem großen Gruppenraum, einem Nebenraum und einem Badezimmer. Die Garderoben sind im Hauptflur, direkt an die Eingangstür zur Gruppe angrenzend-

Windfang und Flur

Mögliche Gefährdungen

  • Mangelnde Kontrolle über Personen, die die Einrichtung betreten oder verlassen

  • Abholung von Kindern durch nicht autorisierte Personen

  • Kinder können unbemerkt die Einrichtung verlassen

  • Stolperfallen durch abgestellte Gegenstände oder Kinderwagen

Wie wir hier Kinder schützen:\ Über einen Türcode, der regelmäßig gewechselt wird und der nicht weitergegeben werden darf, verhindern wir, dass fremde Personen ,,einfach so" die Kita betreten. Durch die Formulierten Betretungsregeln verhindern wir zusätzlich das Betreten fremder Personen. (Weitere Informationen zu den Zutrittsregelungen finden Sie im Anhang)

Die Abholung von Kindern darf nur von den eigenen Eltern erfolgen, Ausnahmen dazu müssen vorher abgesprochen werden. Abholende Personen müssen mit vollem Namen angekündigt werden und bei Abholung ihren Personalausweis vorzeigen. Durch eine hohe Türklinke können Kinder nicht selbstständig die Einrichtung verlassen. In der Kommunikation mit Kindern und Eltern muss immer wieder betont werden, dass diese Tür nicht aufgehalten werden darf, damit kein Kind ,,hindurchschlüpft". Kinderwagen und ähnliche Gegenstände dürfen die Fluchtwege nicht behindern.

Küche

  • Zugang zu gefährlichen Gegenständen (Messer, Scheren, elektrische Geräte)

  • Verbrühungsgefahr durch heiße Speisen, Getränke oder Wasserhähne

  • Zugang zu Reinigungsmitteln und anderen chemischen Substanzen

  • Ungesicherte Schränke und Schubladen, die Gefahrenstoffe enthalten

  • Möglichkeit zum unbeaufsichtigten Aufenthalt von Kindern

  • Hygieneprobleme bei unsachgemäßem Umgang mit Lebensmitteln

  • Allergene Nahrungsmittel für Kinder mit Unverträglichkeiten

Wie wir hier Kinder schützen:\ In der Küche sind Kinder nie allein, sondern immer gemeinsam mit Fachpersonal, zusätzlich werden gefährliche Gegenstände grundsätzlich für Kinder unzugänglich aufbewahrt, Wasserhähne, die auch heißes Wasser ausgeben können sind unzugänglich. Reinigungsmittel wie Spülmaschinentabs u.ä. werden unzugänglich aufbewahrt.

Durch das Fachpersonal unserer Großküche und unsere geschulten Alltagshelfer*innen stellen wir sicher, dass Hygiene und Allergiegefahren ausgeschlossen sind.

Garderoben

  • Enge Platzverhältnisse, die zu Konflikten zwischen Kindern führen können

  • Unbeaufsichtigte Situationen beim An- und Ausziehen

  • Fehlende Rückzugsmöglichkeiten beim Umziehen für schamhafte Kinder

  • Missachtung der Intimsphäre durch offene Raumgestaltung

  • Verletzungsgefahr durch in der Garderobe abgelegte Gegenstände

Wie wir hier Kinder schützen:\ In der Regel und insbesondere wenn sich sehr viele Kinder gleichzeitig umziehen, ist Fachpersonal anwesend, dass streitschlichtend und fürsorglich das Anziehen begleitet. Die etwas beengten Platzverhältnisse schulen die Kinder in Rücksichtnahme und Aufmerksamkeit. Wenn das Umziehen über Jacke/Schuhe hinausgeht, so dass es zu schamhaften Momenten kommen kann, findet es nicht mehr im Flur, sondern in den Bädern der Gruppen statt. Eltern werden regelmäßig aufgefordert, die Garderobenplätze ihrer Kinder in einem aufgeräumten und ungefährlichen Zustand zu halten.

Gruppenräume

  • Schlecht einsehbare Ecken und Bereiche, die sich der Aufsicht entziehen

  • Überhöhte Regale, die umkippen können

  • Kuschelecken oder Rückzugsbereiche, die nicht ausreichend einsehbar sind

  • Möbel mit scharfen Kanten oder Splittern

  • Ungesicherte Steckdosen oder defekte Elektrogeräte

  • Gefährdung durch herunterhängende Kabel oder instabile Möbel

  • Überbelegung des Raumes, die zu Stress und Konflikten führen kann

Wie wir hier Kinder schützen:\ Kinder brauchen Aufsicht und Schutz, sie brauchen aber auch ungestörtes Spiel und Möglichkeiten des Rückzuges und je nach Altersstufe und persönlicher Entwicklung auch des Entzuges ständiger Kontrolle.

Dieser Gratwanderung zwischen Aufsichtspflicht auf der einen und Ungestörtheit auf der anderen Seite begegnen wir hauptsächlich durch pädagogische Maßnahmen. Sehr junge Kinder halten sich nicht allein in der Gruppe oder in Nebenräumen auf. Ältere Kinder dürfen auch mal allein in einem Raum spielen, zwischendurch wird aber immer Fachpersonal reinschauen und ggf. Hilfestellungen anbieten.

In jeder Gruppe gibt es auch ,,Versteckmöglichkeiten", die von Kindern gern aufgesucht werden. Hier sind mit den Kindern aber auch klare Regeln entwickelt worden. Beispielsweise müssen in Streitsituationen, die zu eskalieren drohen, "Pädagog*innen hinzugezogen werden, außerdem gelten alle Regeln des friedlichen Miteinanders. Siehe dazu auf Seite .

Durch unser großzügiges Raumangebot kommt es nur selten zu einer Überbelegung. Möbel, Steckdosen, Kabel usw. werden bei Anschaffung auf Ungefährlichkeit geprüft, Elektrogeräte regelmäßig überprüft.

Bäder

  • Mangelnde Privatsphäre beim Toilettengang oder Wickeln

  • Toiletten- oder Wickelsituationen, die für andere einsehbar sind

  • Möglichkeit für Dritte, den Sanitärbereich zu betreten

  • Unbeaufsichtigte Situationen bei der Körperpflege

  • Übertragung von Krankheiten durch mangelnde Hygiene

  • Rutschgefahr durch nasse Böden

  • Zu heiß eingestellte Wassertemperatur

  • Zugang zu Desinfektionsmitteln oder Reinigern

  • Fehlen von Sichtschutz zwischen den einzelnen Toilettenkabinen

Wie wir hier Kinder schützen:\ Die Betretungsregeln (siehe dazu Seite ) verhindern die Verletzung der Privatsphäre von Kindern in den Bädern.

Die Einsehbarkeit der Wickeltische von der Gruppe aus ist für uns ein zweischneidiges Schwert; Einerseits erkennen wir, dass Kinder, die dort gerade gewickelt werden, nicht optimal vor Blicken geschützt sind. Andererseits möchten wir nicht bei geschlossener Tür wickeln, damit ausgeschlossen ist, dass Mitarbeitende den Kinderschutz in diesen potenziell kindeswohlgefährdenden Situationen umgehen können.

Die Fachkräfte stellen tagsüber eine ausreichende Hygiensituation sicher, in dem Wickeltische regelmäßig desinfiziert werden u.ä. Nachmittags wird die ganze Kita durch geschultes Reinigungspersonal gründlich gereinigt.

Spezielle Waschtischarmaturen verhindern einen Austritt von zu heißem Wasser, Reinigungsmittel werden grundsätzlich für Kinder unzugänglich aufbewahrt.

Schlafräume

  • Isolierte, schlecht einsehbare Räume

  • Fehlende Transparenz während der Schlafwache

  • Verdunkelte Räume, die die Sicht einschränken

  • Unzureichende Aufsicht während der Ruhezeit

  • Möglichkeit des Alleinseins mit einem Kind

  • Unangemessene Nähe in Einschlafsituationen

  • Gefahr durch ungesicherte Betten oder ungeeignete Matratzen

  • Ungesichertes Mobiliar, das umfallen könnte

  • Fehlende Möglichkeit für Kinder, selbstständig den Raum zu verlassen

Die Mittagsschlafsituation ist nach Kinderschutzkriterien ein neuralgischer Punkt in unserem Tagesablauf, die Schlafräume bieten ein hohes Gefährdungspotenzial für unsere Kinder.

Ausgangssituation: In unserer Einrichtung schlafen die jüngeren Kinder in einem abgedunkelten Nebenraum in individuellen Bettchen. Eine pädagogische Fachkraft begleitet die Kinder in den Schlaf und verlässt den Raum, wenn alle Kinder eingeschlafen sind. Die Überwachung erfolgt anschließend mittels Babyphone.

Wie wir hier Kinder schützen:\ Alle Fachkräfte sind sich der unzureichenden Situation bewusst, wir thematisieren diese Punkte regelmäßig in Teamgesprächen. Bauliche Veränderungen sind geplant; wir möchten alle Schlafzimmertüren mit kleinen Fenstern versehen, durch die von außen hereingeschaut werden kann. Solange dies noch nicht umgesetzt ist, öffnen andere Fachkräfte während der Einschlafsituation regelmäßig langsam und leise die Tür und schauen sich kurz um.

Wie das Einschlafen der Kinder begleitet wird, ist sehr individuell und immer mit Eltern und Teamkolleg*innen abgesprochen. Das Nähe und Distanz-Verhältnis der Pädagog*in zum Kind dient nur dem Bedürfnis des Kindes. Übertriebene Nähe wird nicht geduldet.

Die 'Pädagog*innen befinden sich ausschließlich während der Einschlafsituation bei den Kindern.

Gruppen-Nebenräume

  • Schlecht einsehbare Räume ohne Sichtverbindung zum Hauptraum

  • Möglichkeit zum unbeobachteten Aufenthalt von Erwachsenen mit Kindern

  • Unzureichende Beleuchtung

  • Lagerung von potenziell gefährlichen Materialien oder Werkzeugen

  • Mangelnde akustische Wahrnehmbarkeit aus dem Hauptraum

  • Fehlende klare Regeln für die Nutzung dieser Räume

  • Versteckte Bereiche, die eine Aufsicht erschweren

Wie wir hier Kinder schützen:\ Wie schon im Abschnitt"Gruppenräume" beschrieben, betrachten wir das ungestörte Spiel grundsätzlich als ein Recht der Kinder. Auch in den Nebenräumen gelten die grundsätzlichen Regeln des Zusammenspielens.

Wenn sich Erwachsene mit Kindern in den Nebenräumen aufhalten, ist dessen Tür immer geöffnet. Durch große Fenster und gute Beleuchtung ist es in der ganzen Kita und auch in den Nebenräumen immer ausreichend hell, gefährliches Material wird in den Nebenräumen keinesfalls gelagert.

Außengelände

  • Unzureichend gesicherte Zugänge (Zäune, Tore)

  • Schlecht einsehbare Bereiche hinter Büschen, Spielhäusern oder Geräteschuppen

  • Absturzgefahren bei Klettergeräten oder erhöhten Spielbereichen

  • Wasserstellen (Teiche, Regentonnen) ohne ausreichende Sicherung

  • Giftige Pflanzen im Garten

  • Mangelhafte Wartung von Spielgeräten

  • Kontakt mit Fremden durch Zäune oder offene Bereiche

  • Unklare Grenzen des Spielbereichs oder Aufenthaltsbereiche ohne Aufsicht

  • Nutzung des Geländes durch Externe außerhalb der Öffnungszeiten

  • Gefährliche Gegenstände durch Fremdnutzung (Scherben, Zigaretten, Spritzen)

  • Überhitzte Spielgeräte im Sommer

  • Die Privatsphäre und der Intimbereich der teilweise unbekleideten Kinder könnten durch Blicke von außenstehenden Personen (Nachbarn, Spaziergänger, Passanten) gefährdet sein.

Wie wir hier Kinder schützen:\ Unser Außengelände ist für die Kinder Spiel-, Erfahrungs-, Ausprobier- und Schutzraum. Wir haben ein sehr großzügiges Außengelände mit sehr verschiedenen Spielangeboten. Auch sind hier viele Versteckmöglichkeiten gegeben, die das Fachpersonal regelmäßig dazu herausfordert, auch die verstecktesten Winkel regelmäßig zu beobachten.

Unsere Außenspielgeräte werden regelmäßig durch ein Fachbüro für Außenspielanlagen auf Gefährdungen hin überprüft und identifizierte Mängel werden umgehend beseitigt.

Der Spielbereich ist durch Zäune und Tore klar abgegrenzt, Wasserstellen legen wir nur an, wenn Pädagog*innen sie beaufsichtigen.

Durch unsere Lage in einem Wohnviertel mit Parkanlagen kommt es regelmäßig zu Kontakten „über den Zaun" mit Nachbarn und Spaziergängern. Wir begleiten Kinder dann im Kontakt mit diesen Personen.

Wenn wir im Sommer bei hohen Temperaturen auch Wasserspiele anbieten (Planschbecken, Rasensprenger usw.), sind Kinder nie komplett nackt, sondern tragen Badekleidung. Zusätzlich dazu haben die Pädagog*innen die einsehbaren Bereiche besonders im Blick.

Personelle und strukturelle Risikofaktoren

  • Mangelnde Personalausstattung, die zu Überforderung und eingeschränkter Aufsichtsmöglichkeit führt

  • Unzureichend qualifiziertes Personal im Bereich Kinderschutz und grenzwahrender Umgang

  • Unzureichende Einarbeitung neuer Mitarbeitender in das Schutzkonzept

  • Fehlende regelmäßige Überprüfung erweiterter Führungszeugnisse

  • Hohe Personalfluktuation mit entsprechenden Einarbeitungslücken

  • Unzureichende Implementierung des Schutzkonzepts in den pädagogischen Alltag

Wie wir hier Kinder schützen:\ Das Haus vom guten Hirten gGmbH als Träger der Einrichtung Kita Sterntaler trägt Sorge dafür, dass genügend Fachpersonal bereitgestellt wird und dieses Fachpersonal den hohen Anforderungen an Kindertagesbetreuung entspricht. Hierbei wird in besonderer Weise darauf geachtet, dass die Pädagog*innen fachlich und persönlich geeignet sind, die Kinder zu betreuen. Verlangt wird hier eine vorläufige Selbstauskunft und ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis, dass ausschließt, dass Bewerber*innen einschlägig vorbestraft sind.

Für die Betreuung der Kinder werden ausschließlich Fach- und Ergänzungskräfte eingesetzt, falls Menschen ehrenamtlich bei uns tätig werden möchten, müssen auch sie ein Führungszeugnis vorlegen.

Das vorliegende Schutzkonzept wurde vom Team an einem Teamtag auf den Weg gebracht und ist auch das Ergebnis einer intensiven Teamfortbildung. Neuen Mitarbeiter*innen wird es vorgelegt und gemeinsam mit der Leitung besprochen. Regelmäßig überprüfen wir dieses Konzept in Teamgesprächen.

Verhaltenskodex

Sprache und Wortwahl

Wir in unserer Einrichtung sind uns unserer Vorbildfunktion bewusst. Dabei ist es uns ein wichtiges Anliegen, jedem Menschen mit Respekt und Wertschätzung zu begegnen. Das bedeutet im Einzelnen, dass dem Gesprächspartner (ob Kind, Eltern oder Kolleg*innen) ein ehrliches Interesse entgegengebracht wird, die Gesprächspartner*innen sich zuhören, ausreden lassen, Mut zusprechen und Zuversicht geben. Probleme werden wertfrei, zeitnah und ehrlich geklärt. Das beinhaltet das Respektieren unterschiedlicher Meinungen, Kompromissbereitschaft und Konfliktfähigkeit. Uns ist es wichtig, dass konstruktive Kritik nicht als persönlicher Angriff gewertet wird. Es wird eine gewaltfreie, freundliche, leicht verständliche Wortwahl verwendet. Respektvolle Ansprache nimmt Abstand von Kosenamen und Verniedlichungsformen. Sie hält sich an vorher vereinbarte Absprachen.

Nähe und Distanz

Eine professionelle Haltung ermöglicht uns pädagogischen Fachkräften, verbale und nonverbale Signale der Kinder wahrzunehmen und die eigenen Handlungen daran anzupassen. Jedes Kind hat ein Recht auf Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit. Wir reagieren empathisch auf die Bedürfnisse der Kinder, schenken Zuwendung, ohne körperlich einzuengen oder zu bedrängen. Kinder werden gefragt, ob sie zum Trösten auf den Schoß oder in den Arm genommen werden möchten. Jedes Kind entscheidet selbst, wer es trösten darf. Dabei wahren wir Mitarbeiter*innen stets die persönlichen Grenzen der Kinder. Die emotionale und körperliche Zuwendung orientiert sich am Entwicklungsstand und den Bedürfnissen des Kindes. Jedes Kind wird gleichwertig in seinen Bedürfnissen gesehen und angenommen. Zur Stärkung der Persönlichkeit und Erziehung zur Selbstständigkeit werden die Mädchen und Jungen in ihrer Entwicklung gefördert und respektiert.

Körperpflege

Eine vom Kind selbst gewählte Erzieher*in wickelt in ruhiger und freundlicher Atmosphäre, zieht es bei Bedarf um oder begleitet es auf eigenen Wunsch zur Toilette. Dabei ist der Schutz der Intimsphäre von besonderer Bedeutung. Hilfe wird zu jeder Zeit angeboten und vorher abgesprochen. Die pädagogische Fachkraft fördert situations- und entwicklungsbedingt die Selbstständigkeit des Kindes. Hilfestellungen bei der Körperpflege werden beim Kind erfragt und angekündigt.

Mahlzeiten

Während der Mahlzeiten herrscht eine entspannte Atmosphäre. Alle Kinder portionieren ihre Mahlzeiten selbstständig, das heißt, die Kinder essen was, wieviel und solange sie möchten. Dabei beachten wir den Appetit des Kindes und üben keinen Zwang zum Essen aus. Wir sind geduldig, wenn Kinder langsamer essen und/oder Unsauberkeiten auftreten. Die Kinder werden behutsam angeleitet, mit Besteck zu essen.

Raumgestaltung

In hellen und freundlich gestalteten Räumlichkeiten können Kinder sich geborgen fühlen. Mobiliar und pädagogisches Material sind so konzipiert, dass sie Raum für Spiel und Fantasie bieten. Die Räumlichkeiten sind so eingerichtet und strukturiert, dass die Kinder ihren unterschiedlichen Bedürfnissen nachgehen können. Für den guten Zustand der Spiele und die Ordnung sind wir als Pädagog*innen zuständig (gegebenenfalls müssen Spielsachen ausgebessert, repariert bzw. ausgetauscht werden). Wir achten auf Gefahren durch beschädigte Spielgeräte im Innen- und Außenbereich sowie auf Gefahren durch Müll auf dem Kindergartengelände.

Pädagogische Konsequenzen

Wir unterstützen die Kinder, ihre Konflikte gewaltfrei zu lösen. Wir helfen ihnen, ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse zu erkennen, zu benennen, zu verstehen und adäquate Lösungsmöglichkeiten zu finden, um damit ihre sozialen Kompetenzen zu erweitern. Konflikte und Auseinandersetzungen sind ein wichtiger Lernprozess in der Interaktion zwischen Kindern. Diese Konflikte dürfen stattfinden und eigene Lösungen entwickelt werden. In Konfliktsituationen, die Kinder nicht selbstständig lösen können, führen wir Mitarbeiter*innen mit allen Beteiligten klärende Gespräche ohne Schuldzuweisungen. Grenzsetzungen stehen immer im direkten Bezug zum Fehlverhalten -- angemessen und für das Kind nachvollziehbar. Grenzen und die darauffolgenden Maßnahmen sind zuverlässig und für alle gleich.

Vier-Augen-Prinzip

In vereinzelten Situationen, z.B. bei Konflikten sowie bei Fremd- oder Eigengefährdung, kann es notwendig sein, ein Kind körperlich zu begrenzen, um sich selbst oder andere vor Aggression, Unfall oder Flucht zu schützen. Dabei ist es sinnvoll, sich Hilfe und Unterstützung der Gruppenkolleg*innen zu holen, um die Notwendigkeit bezeugen zu können.

Umgang mit Geheimnissen

Kinder brauchen ein Vertrauensverhältnis, um sich wohlfühlen zu können. Sie haben in unserer Einrichtung stets die Möglichkeit, sich mit allen Ängsten, Sorgen, Nöten, großen und kleinen Geheimnissen an eine selbstgewählte Vertrauensperson zu wenden. Je nach Inhalt des Erzählten handelt die Vertrauensperson pädagogisch verantwortungsvoll. Das könnte beispielsweise ein Gespräch mit den Gruppenkolleg*innen, eventuell mit der Einrichtungsleitung, im Team oder mit den Eltern sein.

Sexualpädagogisches Konzept

Sexualität ist ein natürlicher Teil der kindlichen Persönlichkeitsentwicklung. Kindliche Sexualität unterscheidet sich grundlegend von erwachsener Sexualität -- sie ist ganzheitlich, unbefangen und nicht zielgerichtet. Sie äußert sich in der Freude am eigenen Körper, in Neugierde und im Bedürfnis nach sinnlichem Erleben.

Pädagogische Grundhaltung

In unserer Einrichtung begegnen wir der kindlichen Sexualität mit einer offenen, wertschätzenden Haltung. Wir bieten den Kindern einen geschützten Rahmen, in dem sie ihre Körperlichkeit positiv erleben können, altersgerechte Antworten auf ihre Fragen erhalten und lernen, eigene und fremde Grenzen zu respektieren. Wir lassen Freiraum, setzen aber klare Grenzen zum Schutz aller Kinder.

Ziele unserer sexualpädagogischen Arbeit

  • Förderung einer positiven Einstellung zum eigenen Körper und zur Sexualität

  • Entwicklung eines gesunden körperlichen Selbstwertgefühls

  • Stärkung der Kinder in ihrer Selbstbestimmung und Grenzsetzung

  • Förderung der Fähigkeit, ein klares ,,Nein" zu formulieren und zu akzeptieren

  • Vermittlung altersgerechter Kenntnisse über den Körper und Verwendung korrekter Begriffe für alle Körperteile

Regeln für Körpererkundungsspiele

Für Körpererkundungsspiele unter Kindern gelten folgende Regeln:

  • Jedes Kind bestimmt selbst, ob und mit wem es spielen möchte

  • Das Einverständnis kann jederzeit widerrufen werden

  • Ein ,,Nein" oder „Stopp" muss von allen respektiert werden

  • Die beteiligten Kinder sollten etwa gleichaltrig sein (max. Altersunterschied 2 Jahre)

  • Es dürfen keine Gegenstände in Körperöffnungen eingeführt werden

  • Die Spiele finden in einem geschützten, aber einsehbaren Rahmen statt

  • Ältere Kinder, Jugendliche oder Erwachsene nehmen an diesen Spielen nicht teil

Praktische Umsetzung im Alltag

Kindliche Fragen zu Körper und Sexualität werden ernst genommen und altersgerecht mit korrekten Bezeichnungen beantwortet. In Pflegesituationen achten wir besonders auf die Wahrung der Intimsphäre der Kinder und respektieren ihre Wünsche, wer sie wickeln oder begleiten darf.

Zur Unterstützung unserer Arbeit nutzen wir altersgerechte Bilderbücher, Spiele zur Körperwahrnehmung und gezielte pädagogische Angebote wie „Mein Körper gehört mir".

Zusammenarbeit mit Eltern

Die Sexualerziehung kann nur in enger Zusammenarbeit mit den Eltern gelingen. Wir informieren Eltern über unser Konzept, stehen für Gespräche zur Verfügung und berücksichtigen kulturelle und religiöse Hintergründe. Bei besonderen Vorkommnissen suchen wir das direkte Gespräch mit den Eltern.

Umgang mit sexuellen Übergriffigkeiten

Wir unterscheiden klar zwischen normalen Körpererkundungsspielen und übergriffigem Verhalten. Ein Übergriff liegt vor, wenn ein Machtgefälle besteht, Druck ausgeübt wird oder ein Kind wiederholt Grenzen missachtet. In solchen Fällen greifen wir unmittelbar ein und folgen unserem Handlungsleitfaden für Übergriffe unter Kindern.

Unser sexualpädagogisches Konzept ist integraler Bestandteil unseres Schutzkonzeptes. Es trägt zur Prävention bei, indem es die Kinder in ihrer Selbstbestimmung und ihrem Körperbewusstsein stärkt und ihnen ermöglicht, Grenzverletzungen als solche zu erkennen und zu benennen.

Beschwerdemanagement

Beschwerdemöglichkeiten für Kinder

Grundsätzliches für uns Pädagog*innen

Haltung

  • Achtsam und sensibel möchten wir die Beschwerden und Bedürfnisse der Kinder wahrnehmen, anhören und aufnehmen.

  • Die ältesten Kinder können dies meist sprachlich mitteilen. Ebenso nehmen wir sensibel die Beschwerden aus dem Verhalten der Kinder wahr. Hierbei legen wir besondere Aufmerksamkeit auf die jüngeren Kinder und auf die Kinder die sich nicht sprachlich äußern können.

  • Wir nehmen die Beschwerden der Kinder ernst und gehen ihnen nach, um eine Lösung zu finden, die alle Beteiligten mittragen können.

  • Wir möchten das Recht der Kinder auf Beteiligung umsetzen und sehen dies als Lernfeld und als Chance in dem die Kinder lernen, sich einzubringen um etwas zu bewirken.

  • Wir sehen Partizipation in unseren Gruppen auch und besonders als gesellschaftliches Training zur Demokratie.

  • Ebenso sehen wir Pädagog*innen die aktive Beteiligung der Kinder als Lernfeld und Chance uns als Pädagog*innen weiterzuentwickeln, unsere Arbeit zu reflektieren und zu verbessern.

  • Wir Pädagog*innen tragen Verantwortung als Vorbilder. Wir gehen wertschätzend und respektvoll mit Kindern und Erwachsenen um und möchten jedem Menschen auf Augenhöhe begegnen.

Wir regen die Kinder an, Beschwerden zu äußern

  • durch eine verlässliche und auf Vertrauen aufgebaute Beziehung, in der Beschwerden angstfrei geäußert werden können und mit Respekt und Wertschätzung angenommen und bearbeitet werden

  • durch einen respektvollen Dialog auf Augenhöhe, um gemeinsam Antworten und Lösungen finden

  • indem Kinder ermutigt werden, eigene Bedürfnisse und die anderer zu erkennen und zu respektieren.

  • indem wir Pädagog*innen positive Vorbilder im Umgang mit Beschwerden sind und auch unser eigenes Verhalten, eigene Bedürfnisse reflektieren und mit den Kindern thematisieren.

Beschwerdemöglichkeiten für die Kinder (in einfacher Sprache)

Alle Kinder können sich beschweren:

  • wenn etwas ungerecht ist

  • bei Streit

  • wenn Kinder oder Erwachsene etwas machen, was Kinder nicht in Ordnung finden

  • über Angebote, Essen, Regeln und alles andere im Kita-Alltag

Kinder beschweren sich

  • indem sie es sagen

  • durch ihr Verhalten wie z.B. Verweigerung, (Über-)Anpassung, Vermeidung, Regelverletzungen, Grenzüberschreitungen. Z.B:

  • durch Weinen, Schluchzen, Abwehren, Versteinern, Brüllen, Zurückziehen, Hauen, Beißen, Kratzen und andere Gefühle, die man im Gesicht und am Körper sehen kann

Die Kinder können sich beschweren

  • bei den Erwachsenen, die in der Kita arbeiten.

  • bei den Eltern.

  • bei anderen Kindern

Die Beschwerden der Kinder werden aufgenommen, bearbeitet und dokumentiert

  • Praktikant*innen und nicht-pädagogisch Tätige werden in diesem Prozess von einer Pädagog*in verantwortlich begleitet.

  • Bei Kindern als Überbringer einer Beschwerde werden sie verantwortlich von Pädagog*innen begleitet, ggf. auch aus dem weiteren Verfahren entlassen.

Ausgestaltung der partizipativen Beschwerdebearbeitung

In den Gruppen gibt es unterschiedliche Systeme zum Beschwerdemanagement. Hier beispielhaft das der Waldbärengruppe:

Beschwerdewand

  • Beschwerden, die die ganze Gruppe betreffen, werden an der Beschwerdewand (Schlafzimmertür der Waldbären) geheftet.

  • Hierbei wird die Beschwerde gemalt, um diese für die Kinder sichtbar zu machen. Für die Erwachsenen wird unten am Bild die Beschwerde zusätzlich schriftlich formuliert.

  • Ein Foto zeigt, welches Kind und welcher Erwachsene für den Beschwerdeprozess verantwortlich ist.

  • Ebenso wird das Ergebnis gemalt und kurz schriftlich formuliert.

  • Im oberen Bereich der Beschwerdewand können gemalte Wünsche und Vorschläge der Kinder aufgehangen werden.

Freitagskreis

  • Freitags wird in einem Gruppenkreis über die Beschwerden gesprochen und nach Lösungen gesucht, die alle mittragen können. Wir möchten Entscheidungen im Konsens finden.

  • Kommt es zu einer Abstimmung, legen wir besonderen Wert darauf, hierfür nicht nur die bekannten öffentlichen Abstimmungsverfahren zu verwenden, sondern auch Kinder einzeln zu befragen damit sie sich unbeeinflusst äußern können. Bei Kindern sie sich nicht sprachlich äußern können versuchen wir besonders sensibel ihren Wunsch wahrzunehmen.

  • Beschwerden die dringender bearbeitet werden müssen werden im nächsten Morgenkreis bearbeitet.

  • Wünsche und Vorschläge der Kinder werden in diesem Kreis ebenso besprochen um die Kinder mehr zu beteiligen.

Situative Beschwerden

  • werden möglichst direkt, in der Situation mit allen Beteiligten geklärt.

Beschwerden über Personen

  • werden möglichst zeitnah mit allen Beteiligten geklärt. Hierbei achten wir besonders darauf, einen ungestörten Raum dafür zu benutzen und genug Zeit dafür zu haben. Falls die Beschwerdenehmer*in, die gleiche Person ist, über die sich beschwert wird, wird eine andere Pädagog*in und/oder die Kitaleitung dazugeholt um ggf. zu vermitteln. (Hierbei soll von der Vermittler*in folgende Haltung eingenommen werden: Fehler können passieren, Reaktion darauf: Richtigstellung, Erklärung und/oder Entschuldigung.)

  • Bei Beschwerden, in denen Kinder von Grenzüberschreitungen und/oder Gewalt durch Erwachsene berichten, wird direkt eine Kolleg*in und umgehend die Kitaleitung informiert.

Teamsitzung

  • In der Teamsitzung legen wir besonderes Augenmerk auf den Punkt Beschwerden. Wir informieren uns über Beschwerden und über den Beschwerdeprozess. Ggf. suchen wir Lösungsmöglichkeiten für Beschwerden, die im Team geklärt werden müssen.

Dokumentation

  • In einem eigenen Ordner werden alle Beschwerden und Lösungen dokumentiert. Die gemalten Beschwerden und Lösungen werden dort ebenfalls abgeheftet. Bei Beschwerden mit besonders persönlichem Inhalt oder bei Grenzüberschreitungen wird die Dokumentation mit der Kitaleitung abgesprochen.

Beschwerdemöglichkeiten für Eltern

Wir legen in unserer Kita großen Wert auf eine gelingende Erziehungspartnerschaft mit den Eltern und Personensorgeberechtigten der Kinder. Gespräche mit Eltern finden mindestens jährlich, als Entwicklungsgespräche statt, außerdem sind Elterngespräche und kurze Tür- und Angelgespräche jederzeit möglich. Die Eltern sind organisiert im Elternrat unserer Einrichtung und bestimmen im Rahmen des Kita-Rates mit. Dieses Gremium ist auch geeignet, um Beschwerden zu formulieren.

Eltern haben jederzeit die Möglichkeit, ein Gespräch mit der Kita-Leitung zu führen, ein System zur Terminfindung ist etabliert. Weiter steht über die Webseite des Trägers ein Whistleblower-System nach Hinweisgeberschutzgesetz zur Verfügung: https://gh-muenster.curacon-whistle.de/de/home

Beschwerdemöglichkeiten für Mitarbeitende

Regelmäßige Teamgespräche in Klein- und Großgruppen sowie eine durch Supervision etablierte Reflexionskultur und dialogische Haltung bieten Mitarbeitenden regelmäßige Angebote und Einladungen zur kritischen Rücksprache untereinander. Personalentwicklungsgespräche und jederzeit mögliche Leitungsgespräche ermöglichen zudem den Austausch mit der Kita-Leitung.

Intervention

Handlungsleitfaden bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung im familiären Umfeld

Handlungsleitfaden bei Grenzverletzungen durch Mitarbeitende

Der Umgang mit Grenzverletzungen und Übergriffen durch Mitarbeitende erfordert ein besonnenes, aber konsequentes Vorgehen. Dieser Handlungsleitfaden bietet Orientierung für alle Beteiligten, um in solchen Situationen angemessen zu reagieren und den Schutz der Kinder zu gewährleisten.

Wahrnehmung und Mitteilung

Grenzverletzungen können auf verschiedene Weise bemerkt oder mitgeteilt werden:

  • durch Beobachtung durch Kolleg*innen oder Kita-Leitung

  • durch Mitteilung eines betroffenen Kindes

  • durch Hinweise von Eltern

  • durch Beobachtungen oder Mitteilungen von außenstehenden Dritten

Grundsätzlich gilt: Jede Mitteilung und Beobachtung muss ernst genommen werden. In dieser Phase geht es noch nicht um eine Bewertung oder Prüfung des Wahrheitsgehalts, sondern um aufmerksames Zuhören und achtsames Wahrnehmen.

Erstreaktion

Bei Kenntnisnahme einer möglichen Grenzverletzung oder eines Übergriffs beachten wir folgende Schritte:

  1. Ruhe bewahren und überlegt handeln. Vorschnelle Reaktionen können kontraproduktiv sein.

  2. Dokumentation beginnen: Beobachtungen und Mitteilungen sind umgehend schriftlich zu dokumentieren. Dabei sind Datum, Uhrzeit, beteiligte Personen, Ort und wörtliche Aussagen festzuhalten. Eigene Interpretationen oder Vermutungen sind zu vermeiden und als solche kenntlich zu machen.

  3. Weitergabe der Information: Die Information ist unverzüglich an die Einrichtungsleitung weiterzugeben. Sollte sich der Verdacht gegen die Leitung richten, ist direkt die Geschäftsführung des Haus vom Guten Hirten Münster, Frau Verena Jäckel zu informieren.

  4. Schutz des betroffenen Kindes: Das Wohl und der Schutz des betroffenen Kindes stehen an erster Stelle. Es ist sicherzustellen, dass keine weiteren Grenzverletzungen oder sekundäre Traumatisierungen stattfinden können.

Gefährdungseinschätzung

Die Einrichtungsleitung nimmt mit dem Träger eine erste Einschätzung der Situation vor:

  1. Klärungsgespräch mit der Person, die die Beobachtung gemacht oder die Mitteilung erhalten hat

  2. Ggf. Gespräch mit dem/der betroffenen Kolleg*in, um deren Sicht der Situation zu erfahren

  3. Alters- und entwicklungsangemessenes Gespräch mit dem Kind, wenn es sich selbst mitgeteilt hat oder direkt betroffen ist; dabei stets im Blick behalten, dass das Kind nicht durch wiederholte Befragungen belastet wird

  4. Hinzuziehen externer Beratung bei Unsicherheit oder schwerwiegenden Vorwürfen (Fachberatung des Trägers, insoweit erfahrene Fachkraft nach § 8a SGB VIII, Allgemeiner Sozialer Dienst der Stadt Münster)

Abwägung und Entscheidung

Nach der ersten Gefährdungseinschätzung wird über das weitere Vorgehen entschieden:

  1. Entkräftung des Verdachts: Wenn sich die Anhaltspunkte eindeutig als unbegründet erweisen, wird der Prozess dokumentiert und beendet. Eine Rehabilitation der betroffenen Person ist in diesem Fall zu gewährleisten.

  2. Bestätigung grenzüberschreitenden Verhaltens ohne strafrechtliche Relevanz: Bei fachlichem oder persönlichem Fehlverhalten, das unterhalb der Schwelle zur Strafbarkeit liegt, werden angemessene pädagogische oder arbeitsrechtliche Konsequenzen gezogen (Dienstgespräch, Coaching, Fortbildung, Ermahnung, Abmahnung etc.).

  3. Begründeter Verdacht auf Kindeswohlgefährdung oder strafrechtlich relevantes Verhalten: Bei Hinweisen auf strafrechtlich relevante Handlungen oder eine akute Kindeswohlgefährdung sind sofortige Schutzmaßnahmen zu treffen.

Maßnahmen bei begründetem Verdacht

Bei einem begründeten Verdacht auf schwerwiegende Grenzverletzungen sind folgende Maßnahmen zu ergreifen:

  1. Sofortmaßnahmen zum Schutz des Kindes/der Kinder:

    • Trennung von beschuldigter Person und betroffenen Kindern

    • Je nach Schwere des Verdachts: Freistellung der beschuldigten Person vom Dienst

    • Sicherstellung der Betreuung und Unterstützung des betroffenen Kindes

  2. Einberufung eines Krisenteams aus Kita-Leitung, Trägervertretung und ggf. externer Fachberatung

  3. Information der Eltern des betroffenen Kindes in einem persönlichen Gespräch

  4. Arbeitsrechtliche Maßnahmen je nach Schwere des Vorfalls (Abmahnung bis hin zur fristlosen Kündigung)

  5. Meldung an die Aufsichtsbehörde, LWL Landesjugendamt gemäß § 47 SGB VIII

  6. Strafanzeige bei Verdacht auf eine Straftat, wobei die möglichen Auswirkungen auf das betroffene Kind zu berücksichtigen sind

Kommunikation und Aufarbeitung

Die Kommunikation und Aufarbeitung sind wesentliche Elemente des Interventionsprozesses:

  1. Information des Teams: Das Team wird in angemessenem Umfang über den Vorfall und die getroffenen Maßnahmen informiert. Dabei sind Persönlichkeitsrechte zu wahren und Vorverurteilungen zu vermeiden.

  2. Information der Elternschaft: Bei schwerwiegenden Vorfällen ist auch die gesamte Elternschaft zu informieren. Dies geschieht in Absprache mit dem Elternbeirat und unter Beachtung des Datenschutzes.

  3. Externe Kommunikation: Bei öffentlichem Interesse wird eine abgestimmte Kommunikationsstrategie entwickelt. Die Kommunikation mit der Presse erfolgt ausschließlich über den Träger und die Kita-Leitung.

  4. Aufarbeitung im Team: Der Vorfall wird im Team reflektiert, um ähnliche Situationen künftig zu vermeiden und die Präventionsarbeit zu stärken.

  5. Unterstützungsangebote: Für betroffene Kinder, Eltern und Teammitglieder werden bei Bedarf Unterstützungsangebote (Beratung, Supervision, therapeutische Hilfen) vermittelt.

Dokumentation

Alle Schritte des Verfahrens werden fortlaufend dokumentiert:

  • Datum, Uhrzeit und Ort der Beobachtungen oder Mitteilungen

  • Beteiligte Personen

  • Wörtliche Aussagen (besonders bei Kindern wichtig)

  • Getroffene Maßnahmen

  • Gesprächsinhalte und -ergebnisse

  • Entscheidungsprozesse und deren Begründung

Die Dokumentation dient der Nachvollziehbarkeit des Verfahrens und kann im Falle rechtlicher Schritte von Bedeutung sein. Sie ist vertraulich zu behandeln und vor unbefugtem Zugriff zu schützen.

Nachhaltige Aufarbeitung

Nach Abschluss des akuten Interventionsprozesses erfolgt eine nachhaltige Aufarbeitung:

  1. Evaluation des Interventionsprozesses: Was hat gut funktioniert? Was hätte besser laufen können?

  2. Überprüfung des Schutzkonzepts: Zeigt der Vorfall Lücken im Schutzkonzept auf, die geschlossen werden müssen?

  3. Präventionsmaßnahmen stärken: Welche Präventionsmaßnahmen können ausgebaut werden, um ähnliche Vorfälle künftig zu verhindern?

  4. Lernprozess im Team: Welche Erkenntnisse können für die zukünftige Arbeit gewonnen werden?

Handlungsleitfaden bei Übergriffen unter Kindern

Übergriffiges Verhalten kommt auch unter Kindern vor und unterscheidet sich von altersgemäßen Körpererkundungen und erwartbaren Konflikten. Dieser Leitfaden bietet Orientierung, um angemessen auf solche Situationen zu reagieren und sowohl das betroffene als auch das übergriffige Kind zu unterstützen.

Einordnung und Differenzierung

Zunächst ist eine sorgfältige Einordnung der Situation erforderlich:

  • Entwicklungsgerechte Körpererkundungen (z.B. Doktorspiele) sind ein normaler Teil der kindlichen Entwicklung und basieren auf gegenseitigem Einverständnis, Freiwilligkeit und finden zwischen Kindern ähnlichen Alters und Entwicklungsstands statt.

  • Grenzverletzendes Verhalten liegt vor, wenn Grenzen anderer Kinder unbeabsichtigt überschritten werden, etwa durch unbedachtes Handeln oder Unwissenheit.

  • Übergriffiges Verhalten zeichnet sich aus durch Unfreiwilligkeit, Machtgefälle, Geheimhaltungsdruck und/oder wiederholtes, gezieltes Überschreiten von Grenzen. Typische Formen sind körperliche Übergriffe, sexuelle Übergriffe oder psychische Übergriffe wie systematisches Ausgrenzen oder Mobbing.

Sofortmaßnahmen

Bei akuten Übergriffen zwischen Kindern sind folgende Sofortmaßnahmen zu ergreifen:

  1. Beenden des Übergriffs: Die Situation wird ruhig, aber bestimmt unterbrochen.

  2. Zuwendung zum betroffenen Kind: Das betroffene Kind erhält unmittelbar Zuwendung, Trost und die Bestätigung, dass es richtig war, sich zu wehren oder Hilfe zu holen.

  3. Versorgung: Bei körperlichen Verletzungen wird Erste Hilfe geleistet und bei Bedarf medizinische Versorgung veranlasst.

  4. Gespräch mit dem übergriffigen Kind: Mit dem übergriffigen Kind wird ein ruhiges, aber deutliches Gespräch geführt. Dabei wird das Verhalten, nicht aber das Kind selbst, verurteilt.

  5. Hinzuziehen der Kita-Leitung: Die Kita-Leitung wird involviert, um weitere Maßnahmen zu besprechen

  6. Räumliche Trennung: Die beteiligten Kinder werden vorübergehend räumlich getrennt, um weitere Übergriffe zu verhindern und die Situation zu beruhigen.

Dokumentation und Information

Nach der unmittelbaren Intervention erfolgen folgende Schritte:

  1. Dokumentation des Vorfalls: Der Vorfall wird detailliert dokumentiert (Datum, Uhrzeit, beteiligte Kinder, Ablauf, wörtliche Aussagen, ergriffene Maßnahmen).

  2. Information an Kolleg*innen: Das Team wird über den Vorfall informiert, um eine konsequente und einheitliche Reaktion zu gewährleisten.

  3. Information der Leitung: Die Kita-Leitung wird über den Vorfall in Kenntnis gesetzt.

  4. Information der Eltern: Die Eltern aller beteiligten Kinder werden zeitnah, aber getrennt voneinander über den Vorfall informiert. Dabei ist auf eine sachliche Darstellung zu achten, die Stigmatisierung vermeidet.

Pädagogische Aufarbeitung

Die langfristige Aufarbeitung umfasst folgende Aspekte:

  1. Unterstützung des betroffenen Kindes:

    • Achtsamer Umgang damit, ob und wie lange das Kind über das Erlebte sprechen möchte

    • Gespräche zur Verarbeitung des Erlebten

    • Stärkung des Selbstbewusstseins und der Fähigkeit, Grenzen zu setzen

    • Bei Bedarf Vermittlung externer Hilfen

  2. Arbeit mit dem übergriffigen Kind:

    • Reflexion des Verhaltens und Entwicklung alternativer Handlungsstrategien

    • Förderung von Empathie und sozialen Kompetenzen

    • Untersuchung möglicher Ursachen für das übergriffige Verhalten (z.B. eigene Gewalterfahrungen)

    • Bei Bedarf Vermittlung externer Hilfen

  3. Maßnahmen bei wiederholtem übergriffigen Verhalten:

    • Verstärkte Beobachtung und Begleitung des übergriffigen Kindes

    • Engere Zusammenarbeit mit den Eltern

    • Entwicklung eines individuellen Handlungsplans

    • Evtl. zeitlich begrenzte Einschränkungen der Bewegungsfreiheit

    • Hinzuziehen externer Fachberatung oder therapeutischer Unterstützung

  4. Präventionsarbeit in der Gruppe:

    • Thematisierung von Grenzen, Gefühlen und Respekt

    • Stärkung der Ich-Kompetenz aller Kinder

    • Förderung eines positiven Gruppenklimas

Hinzuziehen externer Hilfen

In folgenden Fällen ist externe Hilfe hinzuzuziehen:

  • Bei schwerwiegenden oder wiederholten Übergriffen

  • Bei deutlich altersuntypischem sexuellen Verhalten

  • Bei Verdacht auf eigene Missbrauchserfahrungen des übergriffigen Kindes

  • Wenn die internen Interventionsmaßnahmen keine Wirkung zeigen

Geeignete externe Ansprechpartner sind:

  • Insoweit erfahrene Fachkraft nach § 8a SGB VIII

  • Fachberatungsstellen für sexuelle Gewalt

  • Erziehungsberatungsstellen

  • Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst

  • Jugendamt

Elternarbeit

Die Zusammenarbeit mit den Eltern ist ein wesentlicher Bestandteil der Intervention:

  1. Eltern des betroffenen Kindes:

    • Sachliche Information über den Vorfall und die ergriffenen Maßnahmen

    • Beratung zur Unterstützung des Kindes

    • Vermittlung von Hilfsangeboten bei Bedarf

  2. Eltern des übergriffigen Kindes:

    • Sachliche Information ohne Schuldzuweisungen

    • Gemeinsame Suche nach Ursachen und Lösungen

    • Beratung zur Unterstützung des Kindes

    • Vermittlung von Hilfsangeboten bei Bedarf

  3. Elternschaft der Gruppe/Einrichtung:

    • Bei gehäuften Vorfällen oder großer Verunsicherung: Information der gesamten Elternschaft in angemessener Form (z.B. Elternabend mit externer Fachkraft)

    • Wahrung der Anonymität der beteiligten Kinder

    • Vermittlung präventiver Erziehungshaltungen

Nachhaltige Prävention

Um zukünftige Übergriffe zu vermeiden, werden folgende präventive Maßnahmen kontinuierlich umgesetzt:

  • Regelmäßige Thematisierung von Grenzen und Respekt im pädagogischen Alltag

  • Etablierung klarer Regeln für Körperkontakt und Doktorspiele

  • Förderung eines positiven Körperbewusstseins und Selbstwertgefühls

  • Stärkung der Selbstbehauptungsfähigkeiten der Kinder

  • Sensibilisierung für Grenzachtung und Konsensorientierung

  • Regelmäßige Reflexion im Team über den Umgang mit dem Thema

Dokumentation und Datenschutz

Alle Maßnahmen und Gespräche werden unter Beachtung des Datenschutzes dokumentiert. Die Dokumentation enthält:

  • Sachliche Beschreibung des Vorfalls ohne wertende Interpretationen

  • Aussagen der beteiligten Kinder (möglichst wörtlich)

  • Ergriffene Maßnahmen und deren Wirkung

  • Gesprächsinhalte mit Eltern

  • Vereinbarungen und weitere Schritte

Die Unterlagen werden vertraulich behandelt und so aufbewahrt, dass nur berechtigte Personen Zugang haben.

Evaluation und Weiterentwicklung des Schutzkonzepts

Das vorliegende Schutzkonzept wird regelmäßig in Teamgesprächen und bei Anlässen, die eine Korrektur erfordern evaluiert. Es wird dem Kita-Rat vorgestellt und ggf. angepasst.

Neue Mitarbeitende bekommen das Konzept in Papierform und werden gebeten, es in den ersten Arbeitstagen durchzuarbeiten und sich bei Fragen oder Anmerkungen an das Kollegium oder die Kita-Leitung zu wenden.

Kooperation mit externen Fachstellen

Die Kita Sterntaler arbeitet in Fragen des Kinderschutzes eng zusammen mit der Kinder- und Jugendhilfe St. Mauritz, dem Jugendamt der Stadt Münster, dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe, dem Diözesan-Caritasverband und unserer Fachberaterin, Frau Linda Wade.

Betretungsregeln der Kindertagesstätte Sterntaler

🟩 Grüner Bereich

Räume Flure, Küche, Gästetoiletten, Hauswirtschafts- und Technikräume, Außengelände

🟨 Gelber Bereich

Räume Toberaum, Gruppenräume

🟥 Roter Bereich

Räume Badezimmer und Schlafräume in den Gruppen

Zugangsregelungen nach Personengruppen

Zonenfarbe Mitarbeitende des Trägers Nicht-Betriebs-angehörige Eltern Pädagogisches Personal
🟩 Grüner Bereich Ohne Einschränkungen Nach Absprache mit einer Fachkraft Ohne Einschränkungen Ohne Einschränkungen
🟨 Gelber Bereich Nach kurzer Absprache mit einer Fachkraft Nach Absprache mit einer Fachkraft Ohne Einschränkungen Ohne Einschränkungen
🟥 Roter Bereich Mit Vorankündigung und nur in Begleitung einer Fachkraft Mit Vorankündigung und nur in Begleitung einer Fachkraft Nur, wenn keine Pflege stattfindet, und nur nach Absprache Badezimmer einer „fremden“ Gruppe nur, wenn dort keine Pflege stattfindet, ansonsten nach Absprache

Detaillierte Beschreibung der Zugangsregelungen

1. Mitarbeiter*innen des Trägers (Hausmeister, Reinigungskräfte, Handwerker, etc.)

  • 🟩 Grüner Bereich: Ohne Einschränkungen.
  • 🟨 Gelber Bereich: Nach kurzer Absprache mit einer pädagogischen Fachkraft.
  • 🟥 Roter Bereich: Bestenfalls mit Vorankündigung, in jedem Fall nur in Begleitung einer pädagogischen Fachkraft.

2. Nicht-Betriebsangehörige

  • 🟩 Grüner Bereich: Nach kurzer Absprache mit einer pädagogischen Fachkraft.
  • 🟨 Gelber Bereich: Nach kurzer Absprache mit einer pädagogischen Fachkraft.
  • 🟥 Roter Bereich: Bestenfalls mit Vorankündigung, in jedem Fall nur in Begleitung einer pädagogischen Fachkraft.

3. Eltern der Kinder

  • 🟩 Grüner Bereich: Ohne Einschränkungen.
  • 🟨 Gelber Bereich: Ohne Einschränkungen.
  • 🟥 Roter Bereich: Nach Absprache mit einer pädagogischen Fachkraft und nur, wenn dort keine Pflege stattfindet.

4. Pädagogisches Personal

  • 🟩 Grüner Bereich: Ohne Einschränkungen.
  • 🟨 Gelber Bereich: Ohne Einschränkungen.
  • 🟥 Roter Bereich: Grundsätzlich betretbar, jedoch Badezimmer einer „fremden“ Gruppe nur, wenn dort gerade keine Pflege (Wickeln, Toilettengänge) stattfindet – ansonsten nur in Absprache mit einer Kolleg*in der betreffenden Gruppe.

Verhaltenskodex der Kongregation der Schwestern vom Guten Hirten

Verhaltenskodex für die Arbeit und den Umgang mit Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen zur Prävention von sexualisierter Gewalt

Es ist unser besonderes Bestreben, Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene sowie Menschen, die im Rahmen einer Betreuung strukturellem Machtgefälle ausgesetzt sind, vor sexueller, homo- und transphober Gewalt zu schützen. Klare Verhaltensregeln stellen im jeweiligen Arbeitsbereich sicher, dass ein fachlich angemessenes Nähe-Distanz-Verhältnis gewahrt bleibt. Dies bedeutet, dass der Umgang mit Kindern, Jugendlichen sowie Menschen, die im Rahmen einer Betreuung strukturellem Machtgefälle ausgesetzt sind, stets respektvoll, achtsam und professionell erfolgt. Zudem wird eine offene Kommunikationskultur gepflegt, die es allen Beteiligten ermöglicht, ihre Anliegen, Bedenken und Wünsche frei und ohne Angst vor Diskriminierung oder Missachtung zu äußern. Dabei ist es entscheidend, ein sicheres Umfeld zu schaffen, das auf Respekt und Wertschätzung basiert.

Jeder Mensch verdient es, mit Würde und Respekt behandelt zu werden, unabhängig von Herkunft, Geschlecht, sexueller Orientierung, Religion oder anderen persönlichen Merkmalen.

Der Verhaltenskodex stellt eine wichtige Maßnahme dar, um das Ziel des Schutzes vor sexueller Gewalt zu erreichen. Er verpflichtet sowohl Mitarbeitende als auch ehrenamtlich Tätige gleichermaßen in der Ausübung ihres Dienstes, die festgelegten Standards zu wahren und sicherzustellen, dass eine respektvolle, sichere und gewaltfreie Umgebung geschaffen wird.

Sofern in den verschiedenen Kontexten bereits Verhaltenskodizes bestehen, sind diese regelmäßig auf ihre inhaltliche Übereinstimmung mit den aktuellen Standards zu überprüfen. Falls notwendig, müssen sie ergänzt oder angepasst werden, um sicherzustellen, dass sie den Anforderungen des Schutzes vor körperlicher Gewalt und sexualisierter Gewalt entsprechen.

Die verbindlichen und konkreten Verhaltensregeln beziehen sich auf folgende Bereiche:

  • Gestaltung von Nähe und Distanz

  • Sprache, Wortwahl und non-verbale Interaktion

  • Angemessenheit von Körperkontakten

  • Beachtung der Intimsphäre

  • Verhalten auf Freizeiten und Reisen

  • Umgang und Nutzung von Medien und sozialen Netzwerken

Gestaltung von Nähe und Distanz

  • Einzelgespräche, Übungseinheiten, Einzelunterricht usw. finden nur in den dafür vorgesehenen und geeigneten Räumen statt. Diese müssen jederzeit von außen zugänglich sein.

  • Individuelle Grenzempfindungen sind ernst zu nehmen, zu achten und nicht abfällig zu kommentieren.

  • Grenzverletzungen müssen thematisiert werden und dürfen nicht übergangen werden.

  • Es ist ausdrücklich untersagt, freundschaftliche oder intime Beziehungen zwischen Bezugspersonen und den betreuten Personen, wie Bewohnern, Schutzbefohlenen oder Teilnehmenden, einzugehen. Solche Beziehungen sind nicht akzeptabel, da sie das Vertrauen und die professionelle Grenze gefährden würden.

  • Geheimnisse mit Minderjährigen und Menschen, die im Rahmen einer Betreuung strukturellem Machtgefälle ausgesetzt sind, sind im Rahmen einer professionellen Arbeit ausgeschlossen.

  • Spiele, Methoden, Übungen und Aktionen sollten stets im Hinblick auf die Zielsetzung sowie auf die individuellen Bedürfnisse der Teilnehmenden und der Gruppendynamik überprüft und reflektiert werden. Sie sind so zu gestalten, dass sie keine Ängste auslösen und keine persönlichen Grenzen überschreiten. Zudem darf kein Raum für Grenzverletzungen entstehen. Die Teilnahme muss auf Freiwilligkeit basieren.

  • Die Transparenz im Umgang mit Geschenken sollte so gewährleistet sein, dass keine unzulässigen Vorteile oder Interessenskonflikte entstehen. Es ist entscheidend, Geschenke in einer Art und Weise zu handhaben, die keinen Verdacht auf Vorteilsnahme erweckt und die Integrität der beteiligten Personen schützt.

  • Sensible, aber korrekte Arbeitskleidung für Mitarbeitende setzt ein Gleichgewicht zwischen Funktionalität, Komfort und sozialer Verantwortung. Sie respektiert die Autonomie des Individuums, schützt seine Würde und fördert so ein inklusives, diskriminierungsfreies Arbeitsumfeld.

Sprache, Wortwahl und non-verbale Interaktion

  • Es wird darauf geachtet, keine beleidigenden, herabwürdigenden oder diskriminierenden Ausdrücke zu verwenden, die einzelne Gruppen oder Individuen herabsetzen könnten.

  • Sprache sollte so gewählt werden, dass sich alle Menschen angesprochen fühlen. Dabei ist darauf zu achten, dass niemand aufgrund von Stereotypen oder Vorurteilen ausgeschlossen oder benachteiligt wird.

  • Alle Beteiligten sollen sich in Gesprächen sicher und respektiert fühlen. Missverständnisse und Konflikte sollten mit Empathie und Rücksichtnahme geklärt werden.

  • Jegliche Form von sexualisierter oder belästigender Sprache und Verhalten ist strikt untersagt. Das Wohlbefinden aller Menschen hat oberste Priorität.

  • Die Richtlinien zu Sprache, Wortwahl und non-verbaler Interaktion gelten nicht nur für den persönlichen Austausch, sondern auch für die Nutzung elektronischer Nachrichtensysteme (z.B. WhatsApp, Signal, Facebook, Instagram, TikTok, etc.) sowie für private Chats.

  • Auch in diesen Kontexten muss die Kommunikation respektvoll und verantwortungsbewusst erfolgen.

Angemessenheit von Körperkontakt

  • Körperliche Berührungen sollten immer altersgerecht und dem jeweiligen Kontext angepasst sein. Sie bedürfen der freien und ausdrücklichen Zustimmung beider Seiten, sei es bei Umarmungen zur Begrüßung oder zum Trost. Es ist wichtig, dass beide Parteien den Kontakt freiwillig und bewusst einwilligen.

  • Körperkontakt ist ein sensibles Thema und sollte nur im Rahmen der Versorgung, wie beispielsweise bei Erster Hilfe, gewünschtem Trost oder Pflege, und für die notwendige Dauer sowie den jeweiligen Zweck erfolgen.

Beachtung der Intimsphäre

  • Gemeinsame Körperpflege oder gemeinsames Umziehen mit Schutzpersonen ist nicht erlaubt.

  • Die Zimmer oder die Unterkunft der beteiligten Person ist deren privater oder intimer Bereich.

  • Es ist nicht gestattet, Teilnehmende und Betreuende gemeinsam unterzubringen.

  • Niemand darf in privaten Situationen wie beim Umkleiden, Duschen oder beim Toilettengang beobachtet, fotografiert oder gefilmt werden.

Verhalten auf Tagesaktionen, Freizeiten oder Reisen

  • Für Veranstaltungen und Reisen muss eine ausreichende Anzahl erwachsener Begleitpersonen gewährleistet sein. Besteht die Gruppe aus Personen unterschiedlichen Geschlechts, wäre es, sofern möglich, wünschenswert, wenn sich diese Vielfalt auch in der Gruppe der Begleitpersonen widerspiegeln würde.

  • Alle Beteiligten sind über den Verhaltenskodex sowie Kontaktdaten zu Vertrauenspersonen/Ansprechpartnern informiert.

Umgang und Nutzung von Medien und sozialen Netzwerken

  • Die Auswahl von Filmen, Fotos, Musik, (Computer-)Spielen und anderen Medienmaterialien muss stets pädagogisch sinnvoll und altersgerecht erfolgen. Die Inhalte sollen dazu beitragen, das Lernen, die Entwicklung und das Wohlbefinden zu fördern.

  • Niemand wird ohne seine Zustimmung fotografiert oder gefilmt. Fotos oder Videos dürfen nur mit ausdrücklicher Erlaubnis im Internet veröffentlicht oder anderweitig verbreitet werden.

  • Filme, Fotos, Musik, (Computer-)Spiele und Druckmaterialien mit pornografischen Inhalten sind im gemeinschaftlichen Umgang strikt verboten. Diese Inhalte sind in keinem Fall für die gemeinsame Nutzung geeignet und können negative Auswirkungen auf die Entwicklung und das soziale Miteinander haben.

  • Im privaten Rahmen gilt ebenfalls das Verbot gemäß §184a-c des Strafgesetzbuches (StGB), welches den Besitz sowie die Verbreitung von pornografischen Inhalten unter Strafe stellt. Verstöße gegen diese Regelungen können mit Freiheitsstrafen geahndet werden.

  • Dieses Verbot gilt ebenso für alle Mitarbeitenden. Auch sie sind verpflichtet, sicherzustellen, dass keine pornografischen Inhalte im Rahmen ihrer Arbeit oder im Umgang mit anderen geteilt oder verbreitet werden. Verstöße können disziplinarische Maßnahmen nach sich ziehen.

  • Bezugspersonen haben die Verantwortung, sich aktiv gegen jede Form von Diskriminierung, gewalttätigem Verhalten, sexistischem, homo- oder transphobem Verhalten sowie Mobbing auszusprechen. Sie müssen sicherstellen, dass solche Verhaltensweisen nicht toleriert werden und dass in solchen Fällen interveniert wird.

  • Diese Richtlinien gelten ebenfalls für das Verhalten der betreuten Personen untereinander. Es ist wichtig, dass alle Beteiligten respektvoll und achtsam miteinander umgehen, um ein sicheres und unterstützendes Umfeld zu gewährleisten.

Ausführungsbestimmungen

  • Der Verhaltenskodex tritt sofort in Kraft und ist für alle Mitarbeitenden der Kindertagesstätte gültig.

  • Die Verantwortlichen haben den Verhaltenskodex für die jeweiligen Bereiche umzusetzen. Dazu wird der Verhaltenskodex allen davon Betroffenen schriftlich zugänglich gemacht.

  • Für die Anforderungen der jeweils eigenen Bereiche können weitere Bestimmungen ergänzt werden.

  • Sollte in begründeten Ausnahmefällen von den Vorgaben des Verhaltenskodexes abgewichen werden müssen, ist dies immer allen Beteiligten und Betroffenen sowie gegenüber Verantwortlichen transparent zu machen.